Förderrichtlinien

I​Förderkreis Kanu-Rennsport NRW e.V.
(nachstehend „Förderkreis“ genannt)

 Förderrichtlinien
(im Text wird die geschlechtsneutrale Bezeichnung „Sportler“ verwendet)

Wer wird gefördert?

Sportler
Der Förderkreis unterstützt Kanusportler, die im olympischen Kanu-Rennsport in den jeweiligen Altersklassen Spitzenleistungen zeigen oder erwarten lassen. Sie gehören einem Bundes- oder Landeskader an oder werden vom Deutschen Kanu-Verband oder vom Kanu-Verband NRW für besondere z.B. Lehrgänge, internationale Veranstaltungen o.ä. nominiert. Sie sollten ihren Wohnsitz in NRW haben.
Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Förderung ist die Mitgliedschaft in einem eingetragenen und gemeinnützigen Kanuverein mit Sitz in NRW und der Start für diesen Verein in dem bei Antragstellung laufenden Kalenderjahr im Sinne der Wettkampfordnung des Deutschen Kanu-Verband e.V.
Bei der Festlegung der individuellen Förderleistungen wird das Kriterium der sozialen Bedürftigkeit des Sportlers berücksichtigt.

Sportveranstaltungen
Der Förderkreis unterstützt Veranstaltungen im olympischen Kanu-Rennsport, die vom Kanu-Verband NRW oder einem seiner Mitgliedsvereine in NRW ausgerichtet werden (Deutsche Meisterschaften und Gruppenregatta West/Westdeutsche Meisterschaften). Grundsätzlich kann eine anteilige Bezuschussung der Organisationskosten erfolgen.

Wer beantragt die Förderleistungen?
Nur ein Mitgliedsverein des Kanu-Verband NRW kann für seine Sportler individuelle Förderleistungen beantragen. Will ein Sportler einen Antrag auf eine bestimmte Unterstützung stellen, so wendet er sich an seinen Kanuverein.
Die Beantragung einer Förderung von Sportveranstaltungen erfolgt durch den Ausrichter der Veranstaltung formlos an den Förderkreis. Dem begründeten Antrag ist auch das Finanzierungskonzept der Veranstaltung beizufügen. 

W ie werden die Förderleistungen ausgezahlt?

Sportler
In der Regel werden die Förderleistungen des Förderkreises direkt auf das Konto des Sportlers – bei Minderjährigen auf das Konto der Erziehungsberechtigten – überwiesen. In besonders gelagerten Fällen wird die Auszahlung über den Mentor des jeweiligen Vereins geregelt.
Die Förderzahlungen erfolgen nach Abschluss der sportlichen Maßnahme und dem Nachweis der Teilnahme. Entsprechende Kostenbelege sind dem Förderkreis zur Verfügung zu stellen.
Der Förderkreis kann sich die Rückforderung im Falle des Eintritts besonderer Ereignisse (z.B nicht gemeldete weitere Förderung durch Dritte oder Wechsel in einen anderen Landesverband) vorbehalten.

Sportveranstaltungen
Die Förderleistungen für die oben definierten Veranstaltungen werden nach Prüfung der entsprechenden Unterlagen und Belege auf das Konto des jeweiligen Ausrichters überwiesen.

Grundsätze der Förderung
Die Förderung erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip. Sie kann Kosten ersetzen, die nicht durch eigene Leistungen bzw. Zuschüsse Dritter gedeckt werden können. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Förderkreis sämtliche Kosten trägt, die durch die Ausübung des Sports entstehen.
Grundsätzlich besteht zwischen dem Förderkreis und dem Sportler kein Arbeitsverhältnis, d.h. die Förderung ist kein Arbeitsentgelt.
Die Bezuschussung von Sportveranstaltungen erfolgt anteilig an den hierfür entstandenen Kosten und gegen Übergabe bestätigter Kopien der Originalbelege.
Ein Anspruch auf Förderung durch den Förderkreis besteht nicht, da jeder Einzelfall einer gesonderten Prüfung unterzogen wird.

Wie werden Förderungen beantragt?
Nur vollständige Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen können behandelt werden. Formlose Anträge sind möglichst detailliert zu begründen. Grundsätzlich müssen die Anträge vor der jeweiligen Maßnahme gestellt werden. Rückwirkende Bewilligungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Der Antrag erfolgt mit ausführlicher Begründung an folgende Anschrift:

Förderkreis Kanu-Rennsport NRW e.V.,
Herrn Wolfgang Hanemann, Wettinerstr. 63, 42287 Wuppertal

Wer entscheidet über die Förderanträge?
Nach Prüfung der Anträge entscheidet der Vorstand des Förderkreises, ob eine Förderung im jeweiligen Fall erfolgt. Der antragstellende Verein bzw. Ausrichter wird über diese Entscheidung schriftlich unterrichtet.

Höhe der Förderung
Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Förderung nach den aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden generierten Einnahmen des Förderkreises. Der Vorstand des Förderkreises entscheidet aufgrund der Sinnhaftigkeit und der zur Verfügung stehenden Finanzmittel über eingehende Förderanträge. Nach Ausschöpfung des Budgets können später eingehende Förderanträge im jeweiligen Jahr nicht mehr berücksichtigt werden.

Steuerpflicht
Grundsätzlich liegt bei allen Zuwendungen durch den Förderkreis die Steuerpflicht beim Empfänger. Der Einkommensteuer unterliegen nur evtl. verbleibende Einkünfte, d.h. die die Ausgaben übersteigenden Einnahmen. Es ist daher auf jeden Fall ratsam, für die sport-bezogenen Auslagen und Kosten Belege zu sammeln und aufzubewahren.

Stand: Oktober 2018

 Förderrichtlinien downloaden

Spenden!

 Sie können gerne spenden, ohne Mitglied zu sein, an:

Förderkreis Kanu-Rennsport NRW e.V.
IBAN: DE32 2003 0000 0016 6386 35
Verwendungszweck:
Spende und Name/Anschrift
für die Zuwendungsbescheinigung

Vielen Dank!

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